Beschreibung
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) am 09. Juni 2021 wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bis zum 31. Dezember 2022 verpflichtet, die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zur pflegerischen Versorgung nach § 341 Absatz 2 Nummer 10 zu treffen. Dazu gehören Pflegedokumente wie z.B. der elektronische Überleitungsbogen, der ein rein pflegerisches Informationsobjekt ist sowie der elektronische Wundbericht oder der elektronische Hygienebericht, die beide professionsübergreifend sind. Der Herstellung des Benehmens mit den Bundesverbänden der Pflege nach § 355 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und deren enge Einbindung in den Prozess kommt in diesem Zusammenhang eine hohe Bedeutung zu. Bei der Auswahl der infrage kommenden Pflegedokumente hat sich die mio42 GmbH mit VertreterInnen der maßgeblichen Bundesverbände der Pflege auf die Bereitstellung des Überleitungsbogens als eines der am häufigsten verwendeten Dokumente verständigt. Darüber hinaus hat die mio42 GmbH die Anregung aus dem eingerichteten Pflegebeirat aufgegriffen und entschieden, dass für ein MIO der pflegerischen Versorgung der Begriff Pflege-Informationsobjekt (PIO) verwendet wird.
Der Überleitungsbogen ist somit das erste PIO im Rahmen der Pflegedokumentation für die ePA. Ähnlich dem Arztbrief dient der Überleitungsbogen in Verlegungs- oder Entlassungsszenarien als Dokument zur Weiterleitung pflege- und versorgungsrelevanter Informationen über die zu pflegende Person. Diese pflegerelevanten Daten müssen dabei in sämtlichen Pflegesettings (ambulant und stationär, Akut- und Langzeitpflege) austausch- und nutzbar sein, um eine Einschätzung des Pflege- bzw. Versorgungsbedarfs in der empfangenden Einrichtung zu ermöglichen. Dies gilt unabhängig von der Form der Versorgung oder Institution.
Das PIO Überleitungsbogen ist eine medizinisch-pflegerische Datenstruktur, welche die KBV semantisch und syntaktisch nach § 355 SGB V definiert. Mit der Umsetzung eines Überleitungsbogens wird ermöglicht, dass pflegerelevante Daten insbesondere für die nachbehandelnde Einrichtung / Person im Pflegekontext abrufbar und verwendbar sind und für die versicherte Person und - sofern entsprechende Berechtigungen für die ePA vorliegen - auch deren VertreterInnen jederzeit im Rahmen ihrer ePA-Anwendung einsehbar sind. Der digitale Überleitungsbogen kann zukünftig auch über eine KIM-Anwendung inklusive einer spezifischen Dienstkennung der nachversorgenden Einrichtung zur Verfügung gestellt werden.