Die gesetzliche Grundlage für die Wissensplattform bildet die GIGV nach § 394a SGB V, insbesondere § 7 GIGV „Wissensplattform für Interoperabilität im Gesundheitswesen“, nachfolgend Wissensplattform genannt. Sie wird von der Koordinierungsstelle nach § 3 GIGV betrieben und zur Veröffentlichung von Ergebnissen des Expertengremiums nach § 4 sowie der Arbeitskreise nach § 6 und des Expertenkreises nach § 5 genutzt. Nach § 6 werden Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen von der Koordinierungsstelle und dem Expertengremium bewertet und in die Wissensplattform aufgenommen. Die Inhalte sind nach § 7 Abs. 2 GIGV insbesondere Listen der beteiligten Experten, aufgenommene Standards, Profile und Leitfäden sowie verbindliche Empfehlungen. Damit dient die Plattform auch als offizielle Dokumentations- und Wissensplattform im Rahmen der nationalen IOP-Governance.
Parallel gelten weiterhin die §§ 385 ff. SGB V für das Interoperabilitätsverzeichnis vesta, wonach Standards, Profile und Leitfäden auf Antrag aufgenommen und bewertet werden müssen. Nach § 394a Abs. 1 Nr. 3 SGB V sowie § 7 Abs. 1 GIGV ist vesta zur Wissensplattform weiterzuentwickeln.