Festlegung des MIO Mutterpass gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Typ:
Standard
Urheber:
KBV
Version:
1.0.0

Beschreibung

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können interaktiv und sektorenübergreifend verwendet werden – unabhängig davon, welches Softwaresystem die behandelnde Person verwendet oder welche Krankenkassen-App benutzt wird.

Eine werdende Mutter erhält in Deutschland ab offizieller Feststellung einer Schwangerschaft einen Mutterpass. Dieser wurde im Jahr 1961 in Deutschland eingeführt, um die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung festzuhalten sowie für alle beteiligten Personen jederzeit bereithalten zu können. Die rechtliche Grundlage für den Mutterpass stellen in Deutschland die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) dar.

Damit alle wichtigen Informationen für die Geburt und in medizinischen Notfällen vorliegen, sollten Schwangere ihren Mutterpass immer bei sich haben. Er sollte auch nach der Geburt aufbewahrt werden, da die Angaben für weitere Schwangerschaften relevant sein können. Derzeit liegt der Mutterpass als Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien lediglich in Papierform vor. Mit der Umstellung auf einen digitalen Mutterpass können die Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden, so dass sie jederzeit verfügbar sind und unkompliziert bei den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen angezeigt sowie fortlaufend durch neue Einträge ergänzt werden können.