Beschreibung
Die teilnehmenden Krankhäuser sind sehr unterschiedlich in der Größe, der jährlichen Anzahl der stationären und ambulanten Fälle, der Anzahl der pädiatrischen Fachärzte und der verfügbaren Subspezialisierungen. Mit den teilnehmenden Krankenhäusern können deshalb individuelle Szenarien für die Erbringung oder Inanspruchnahme telemedizinischer Leistungen vereinbart werden. Beispiele für individuelle Szenarien sind:
− Erbringung oder Inanspruchnahme nur von bestimmten telemedizinischen Leistungen;
− Erbringung oder Inanspruchnahme telemedizinischer Leistungen an bestimmten Wochentagen oder zu bestimmten Uhrzeiten;
− Erbringung telemedizinischer Leistungen nur, wenn im inanspruchnehmenden Krankenhaus ein pädiatrischer Facharzt vor Ort ist.
Für die Durchführung der Telemedizin werden an den Standorten der beteiligten Krankenhäuser Videokonferenzsysteme (Tablets, PC´s etc.) genutzt. Die Videosprechstunde findet über den KBV-zertifizierten Anbieter arztkonsultation.de statt. Zusätzlich wird die eHealth-Plattform der Universitätsmedizin Greifswald als Dokumentationsystem genutzt, die modular für die Bedarfe dieses Projektes adaptiert und weiter entwickelt wird. Die Leistungserbringer haben so die Möglichkeit gemeinsam zu dokumentieren (gemeinsame digitale Fallakte) als auch Dokumente auszutauschen.
Abgeleitete Maßnahmen
Optionen der telemedizinanfragenden Klinik: a) Verweis an kinderärztlichen Notdienst der KV, Portalpraxis oder ähnliches, b) Verweis an Hausarzt bzw. niedergelassenen Kinderarzt, c) Krankenhausaufnahme, d) Verlegung in ein anderes Krankenhaus, e) Veränderung der laufenden Behandlung, f) Nichts.
Maßnahmen der Wissenschaftler: ggf. Anpassung / Optimierung der Prozesse; Allgemein: Beantwortung der primären und sekundären Forschungsfragen (Nutzung der Funktionalitäten, Identifikation von fördernden und hemmenden Faktoren, Akzeptanz bei allen Anwender*innen, Integration in die Arbeitsabläufe usw.)
Zusätzliche Maßnahmen
Ökonomisches Arbeitspaket: Durchführung einer Prozess- und Kostenanalyse sowie eine darauf basierende stochastische Simulation der Kosten. Abschließend wird untersucht, ob die bestehenden Abrechnungsvorschriften des stationären und ambulanten Sektors (inkl. der Notaufnahme) die Möglichkeit einer kostendeckenden Entgeltung zulässt, ob neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs) generiert werden sollen, ob die Definition neuer OPS (Zusatzentgelte) notwendig ist oder ob die EBM- bzw. DRG-Systematik erweitert werden muss, um die dauerhafte Etablierung einer (flächendeckenden) telepädiatrischen Versorgung zu gewährleisten.
Juristisches Arbeitspaket (bestehend aus zwei Teilen): Es werden Haftungsfragen (vertragliche und deliktische Haftung, insb. unter Bezug auf die verschiedenen Arten der Krankenhausaufnahmeverträge) sowohl des Krankenhausträgers, des Arztes "vor Ort" als auch des Telemedizinarztes geprüft. Es wird geprüft werden, welche sozial- (§ 128 SGB V), straf- (§§ 299a, b, 300 StGB), und berufsrechtlichen Regelungen einzuhalten sind und wie diese in der Regelversorgung eingehalten werden können. Es soll geprüft werden, wie es sich auf die Krankenhausplanung und die rechtlichen Aspekte der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses auswirkt, wenn in Krankenhäusern kein Kinderarzt ist. Die Abrechenbarkeit der telemedizinischen Leistungen (EBM / GOÄ und DRG) soll aus juristischer Sicht untersucht werden. Weiter soll geprüft werden, ob für eine Translation in die Regelversorgung aus der juristischen Perspektive Anpassungen notwendig sind.
Informationsgewinnung und -übertragung
Quantitative Daten werden gewonnen aus:
− Dokumentationsdaten aus der eHealth-Plattform (Anlass der Vorstellung des Patienten, Alter, Wohnort des Patienten, Diagnostik- und Behandlungssituation, Art der telemedizinischen Leistung, Teilnehmer der telemedizinischen Leistung). Nach jedem telemedizinischen Kontakt werden in IT-gestützten Erfassungsbögen (electronic case report forms, eCRFs) Daten zu diesem Kontakt in standardisierten Formaten dokumentiert. Es werden Daten zum Patienten und zur Behandlungs- und Diagnostiksituation erhoben. Anlass und Art der beim Patienten erbrachten Leistung werden sowohl von der die Telemedizin anfordernden Einrichtung als auch von der die Telemedizin-Leistung erbringenden Einrichtung dokumentiert. Zusätzlich werden eventuelle technische und organisatorische Probleme bei der Durchführung der telemedizinischen Leistung dokumentiert;
− Administrativen Daten von Patienten, Zu- und Angehöriger, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer (Alter, Geschlecht, Wohnort, soziodemografische Parameter). Diese Daten werden mit einem Fragebogen erhoben;
− Fragebogenerhebungen unter den beteiligten Akteuren und Patienten/Eltern (Fragen zu Besonderheiten der teilnehmenden Organisationen/Institutionen, Organisationsabläufen, technische und organisatorische Bewertung der telemedizinischen Leistungen). Die teilnehmenden Patienten/Eltern bekommen bei jedem Kontakt mit der Telemedizin einen Fragebogen.
Der qualitative Teil der Prozessanalysen besteht aus leitfadengestützten Experteninterviews und Workshops mit den beteiligten Akteuren (ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern). Mit den leitfadengestützte Experteninterviews werden vertiefte und detaillierte Informationen erhoben zu den Themen der Fragebögen (Besonderheiten der teilnehmenden Organisationen/Institutionen, Organisationsabläufen, technische und organisatorische Bewertung der telemedizinischen Leistungen). Die Experteninterviews werden nach 12 Monaten Beobachtungszeit durchgeführt.
Informationsempfänger und -verarbeitung
Teilnehmende Krankenhäuser: Austausch zu gemeinsamen Behandlungsfall über eHealth-Plattform
Wissenschaftliche Mitarbeiter: Auswertung der eCRFS aus der eHealth-Plattform, Interviews, Konsensuskonferenzen, Schulungen, workshops, Fragebögen, Projekttagebuch usw. , um wissenschaftliche Fragestellungen zu beantworten