Beschreibung
Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in der Online-Anwendung elektronische Patientenkurzakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können interaktiv und sektorenübergreifend verwendet werden – unabhängig davon, welches Softwaresystem die behandelnde Person verwendet oder welche Krankenkassen-App benutzt wird.
Die Veröffentlichung des Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) wirkt sich auf den Ablageort und die Anwendungsfälle des Notfalldaten-Management (NFDM) in Deutschland aus. Der Notfalldatendatensatz (NFD) beinhaltet notfallrelevante medizinische Informationen einer versicherten Person, die der behandelnden Person zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufs sofort zugänglich sein müssen. Die persönlichen Erklärungen (DPE) beinhalten Hinweise der versicherten Person auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise der versicherten Person auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen. In § 334 SGB V wird durch das DVPMG die ab 2023 schrittweise Ablösung der kartengebundenen Anwendung des Notfalldaten-Managements geregelt. Damit ist verbunden, dass sowohl die Datenstrukturen aus NFD als auch aus DPE in die Online-Anwendung „elektronische Patientenkurzakte“ (ePKA) ab dem 01. Januar 2023 überführt werden. Spätestens ab dem 01. Juli 2023 soll Versicherten der Zugriff auf die Online-Anwendung und ein grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten ermöglicht werden. Um die Überführung des NFDM in die Online-Anwendung ePKA zu ermöglichen, wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemäß § 355 SGB V Abs. 4 beauftragt, "die semantischen und syntaktischen Vorgaben zu den elektronischen Notfalldaten nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 und den Hinweisen der Versicherten nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 (...) unter Berücksichtigung der entsprechenden Festlegungen der Gesellschaft für Telematik so fortzuschreiben, dass diese bei einer Bereitstellung in der elektronischen Patientenkurzakte nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 mit internationalen Standards interoperabel sind." Die von der gematik GmbH veröffentlichte Spezifikation Informationsmodell Notfalldaten-Management (NFDM) in der Version 1.6.0 ist die primäre Basis für die technische Entwicklung des MIO Patientenkurzakte (PKA).