Hintergrund
Die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) regelt die Aufgaben der Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen, die gemeinsam mit dem Expertengremium zu erfüllen sind.
Mit der Verordnung wird in offener und kooperativer Weise ein „runder Tisch“ eröffnet, der interdisziplinäre Expertise zusammenbringt und effektiv in Arbeitskreisen einsetzt.
Dies wird komplementiert durch eine neue Wissensplattform für Interoperabilität, INA. Diese dient im Sinne einer Weiterentwicklung von vesta als erste Anlaufstelle im Markt, bietet als Nachschlagewerk sowie Analyse-Werkzeug Orientierung und stellt die umfassende Transparenz der Struktur und Ergebnisse der Governance sicher.
Gemäß dem § 11 der GIGV legt die Koordinierungsstelle dem Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr zum 31.03. einen Bericht über die Tätigkeiten der Koordinierungsstelle und des Expertengremiums vor. Dies ist zum 31.03.2023 erstmalig erfolgt. Der hier dargestellte Bericht wurde gemäß GIGV vom Bundesgesundheitsministerium freigegeben.