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Felix Erdfelder

Expertise für: 

  • Schnittstellen in der Intensiv- und Akutmedizin sowie generelle Kommunikation  und Interoperabilität zwischen IT-Systemen und Geräten in der klinischen Anwendung
  • Elektronische Dokumentation in Klinik und Akutmedizin
  • Erschließung, Integration und Annotation von klinischen Routinedaten
  • Translation von technischem und wissenschaftlichem Fortschritt in die Patientenversorgung
  • Klin ...
Felix Hoffmann

Prozessmanagement im Krankenhaus, Digitalisierung von Prozessen

Festlegung der PVS-Archivierungs- und Wechsel-Schnittstelle gemäß §291d Absatz 1 SGB V

In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 291d Absatz 1 SGB V festgelegt. Vertragsarztpraxen wird mittels dieser Schnittstelle eine systemneutrale Archivierung sowie die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel ermöglicht.

V1.10
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Festlegung der PVS-Archivierungs- und Wechsel-Schnittstelle gemäß §371 Absatz 1 SGB V

In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 SGB V festgelegt. Vertragsarztpraxen wird mittels dieser Schnittstelle eine systemneutrale Archivierung sowie die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel ermöglicht.

1.2.0
1x
Festlegung der Verordnungssoftware-Schnittstelle gemäß § 291d Absatz 1a Satz 1 Nr. 1 SGB V

In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer ...

1.10.010
1x
Festlegung der Verordnungssoftwareschnittstelle gemäß § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V

In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer ...

1.20.0
2x
Festlegung der Verordnungssoftwareschnittstelle gemäß § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V
In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer ... 2.1.0
1x
Festlegung des MIO DiGA Toolkit gemäß § 355 Absatz 2a SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.0.0
1x
Festlegung des MIO DiGA Toolkit gemäß § 355 Absatz 2a SGB V
Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ... 1.1.0
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Festlegung des MIO Impfpass gemäß §355 Satz 1 PDSG

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.00.000
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Festlegung des MIO Impfpass gemäß §355 Satz 1 PDSG

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.1.0
1x
Festlegung des MIO Mutterpass gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.0.0
1x
Festlegung des MIO Mutterpass gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.1.0
1x
Festlegung des MIO Patientenkurzakte gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in der Online-Anwendung elektronische Patientenkurzakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie ...

1.0.0
Festlegung des MIO Telemedizinisches Monitoring gemäß § 355 Absatz 2d SGB V

Gemäß § 355 Absatz 2d Sozialgesetzbuch V (SGB V) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erstmals bis zum 30. Juni 2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten zu treffen, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden. Die mio42 entwickelt in diesem Kontext ein medizinisches Informationsobjekt (MIO), welches die im ...

1.0.0
Festlegung des MIO U-Heft gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.0.0
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Festlegung des MIO U-Heft gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.0.1
1x
Festlegung des MIO Zahnärztliches Bonusheft gemäß §355 Satz 1 PDSG

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.00.000
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Festlegung des MIO Zahnärztliches Bonusheft gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs, werden als in sich logische, klar definierte medizinische Elemente verstanden. Sie dienen dazu, medizinische Daten (etwa in einer elektronischen Patientenakte) standardisiert, also nach einem festgelegten Format auf Basis von internationalen Standards und Terminologien zu dokumentieren. Durch die Standardisierung werden sie austauschbar und können ...

1.1.0
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Festlegung des PIO Überleitungsbogen gemäß § 355 Absatz 1 SGB V

Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) am 09. Juni 2021 wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bis zum 31. Dezember 2022 verpflichtet, die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zur pflegerischen Versorgung nach § 341 Absatz 2 Nummer 10 zu ...

1.0.0
FHIR Bulk Data FHIR Bulk Data ist ein Standard für den Massendaten-Export von FHIR-basierten Gesundheitsdaten aus verschiedenen Gesundheits-IT-Systemen. Mit Bulk Data können Anbieter von Gesundheits-IT-Systemen und App-Entwickler große Mengen von Gesundheitsdaten in einem standardisierten Format exportieren, um sie für Analysezwecke, Forschungsstudien, zur Archivierung, Datensicherung, Datenmigration oder zur ... 2.0.0
Fleur Fritz-Kebede

Dokumentationssysteme und -prozesse in der Universitätsmedizin, Sekundärnutzung von Versorgungsdaten, Krankenhausinformationssysteme, Telematikinfrastruktur

Florian Diebel

Rechenzentrums- und Telematikinfrastrukturlösungen, klinisches Workflowmanagement, KAS/PVS-Lösungen, Expertenwissen im BI-Aufbau (QLIK, COGNOS) und der Anbindung von Datenbankarchitekturen (Interoperable Plattformen)

Florian Fischer

eHealth, Digitalisierung im Kontext von Gesundheit und Pflege,Interoperabilität, Voraussetzung für Forschung mit Sekundärdaten

Florian Rau

Anwender PVS KIM, ePA, TIM, PVS