Mit ISiK, Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern, hat die gematik einen Standard über eine standardisierte Schnittstelle erarbeitet. ISIK nutzt als Übertragungsweg REST-basierte APIs. Nach §373 SGB V ist die Umsetzung dieser Schnittstelle und die Nutzung der FHIR Ressourcen des ISiK-Basismodul Stufe 1 ab dem 30.8.2023 verpflichtend.
Die gematik hat einen Überblick über akkreditierte Softwarehersteller, die ISIK in ihren Krankenhausinformationssystemen umgesetzt haben. Jedoch gibt es keinen Überblick wie viele Krankenhäuser tatsächlich auch ISiK in ihren Systemen nutzen. Einige Barrieren in der Umsetzung (Finanzierung, Personal) sind bekannt. Jedoch liegt der Verdacht nahe, dass die Mehrwerte der Umsetzung von ISiK für kleinere Häuser zu wenig bekannt sind und konkrete Handlungsanleitungen fehlen.