Der IOP-Expertenkreis ist die zentrale Fachcommunity, basierend auf der Geschäfts- und Verfahrensordnung (GVO) und der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV). Er besteht aus ernannten Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen, die ihre Expertise zur Förderung der Interoperabilität im Gesundheitswesen einbringen.
Schon zahlreiche Mitglieder sind Teil des Expertenkreises und bereit, in Arbeitskreisen aktiv die Interoperabilität mitzugestalten. Sehen Sie hier wer dabei ist:
Expertenkreis
Vielfältige Expertise für Interoperabilität
Der IOP-Expertenkreis wächst
Der IOP-Expertenkreis - aktiv und partizipativ
Der IOP-Expertenkreis ist ein zentraler Bestandteil der Interoperabilitätsgovernance im Gesundheitswesen. Er besteht aus einer ausgewählten Liste von ernannten Expertinnen und Experten, die für das Interop Council und die IOP-Arbeitskreise gemäß § 5 GIGV rekrutiert werden. Diese vielfältige Gruppe von Fachleuten bringt ihre Expertise in verschiedenen Bereichen der Gesundheits-IT und -versorgung ein. Der Expertenkreis unterstützt das Kompetenzzentrum für Interoperabilität durch:
- Beratung und Expertise: Fachliche Unterstützung bei der Entwicklung und Bewertung von Spezifikationen und Standards.
- Vielfalt der Perspektiven: Einbringen pluraler Perspektiven, um umfassende und ausgewogene Entscheidungen zu fördern.
- Unabhängigkeit: Die Mitglieder handeln unabhängig von den Interessen einzelner Stakeholder-Gruppen, um objektive und faire Empfehlungen zu gewährleisten.
Der IOP-Expertenkreis trägt entscheidend dazu bei, die Interoperabilität im Gesundheitswesen zu stärken und innovative Lösungen zu entwickeln.
Sie möchten Teil des Expertenkreises werden?
Alle Informationen zur Bewerbung, den Voraussetzungen und dem Ablauf finden Sie auf der folgenden Seite.
Die Expertin oder der Experte muss bestimmten gesetzlich vorgegebenen Gruppen angehören (§ 4 Absatz 4 GIGV)
1. Anwenderinnen und Anwender informationstechnischer Systeme, insbesondere die Gesellschaft für Telematik und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen,
2. für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgebliche Bundesverbände aus dem Bereich innovativer Technologien im Gesundheitswesen,
3. Länder,
4. fachlich betroffene nationale und internationale Standardisierungs- und Normungsorganisationen,
5. Verbände, insbesondere der Spitzenverband Bund der Krankenkassen,
6. fachlich betroffene Fachgesellschaften des Gesundheitswesens sowie
7. wissenschaftliche Einrichtungen und Patientenorganisationen.
Neben der organisationalen Eignung wird durch Prüfung der Berufserfahrung für eine hohe Expertise im Expertenpool gesorgt. Daraus ergibt sich, dass die Expertin oder der Experte über Fachwissen in Form von mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in hauptberuflicher Tätigkeit in den Bereichen Gesundheitsversorgung sowie Informationstechnik und Standardisierung im Gesundheitswesen (§ 4 Absatz 2 GIGV) verfügen muss.
Auszug der GVO: IOP-Expertenkreis
Die vollständige Geschäfts- und Verfahrensordnung finden Sie hier.
2.3.1.1 Der IOP-Expertenkreis ist eine Zusammenstellung von ernannten Expertinnen und Experten, die auf der Wissensplattform öffentlich einsehbar ist und aus der Mitglieder für das Expertengremium und die IOP-Arbeitskreise nach § 5 GIGV rekrutiert werden. Alle Mitglieder des IOP-Expertenkreises gehören mindestens einer der sieben Stakeholder-Gruppen gemäß § 4 Absatz 4 GIGV an und sind auf der Wissensplattform öffentlich einsehbar.
2.3.1.2 Die sich so ergebende Diversität der fachlichen Hintergründe der Mitglieder des Expertenkreises stellt sicher, dass möglichst plurale Perspektiven und Expertisen bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser GVO eingebracht werden. Die Mitglieder handeln bei der Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben nach dieser GVO fachlich unabhängig und weisungsfrei von den vorgenannten jeweiligen Stakeholder-Gruppen.
2.3.1.3 Die Aufnahme in den IOP-Expertenkreis erfolgt durch ein Bewerbungsverfahren nach Kapitel 2.3.2 anhand von Kriterien nach Anlage 5.1.
2.3.1.4 Das KIG sowie Expertengremium bedienen sich vorrangig der Expertise der Mitglieder des IOP-Expertenkreises als inhaltliche Unterstützung ihrer jeweiligen Aufgaben, bei Bedarf auch per Auftrag gemäß Absatz 4.3.1.11. Die Expertinnen und Experten unterstützen und beraten das KIG und das Expertengremium bedarfsbezogen und bilden damit die notwendige Arbeitsstruktur und - grundlage im Expertengremium sowie für die kollaborativen Arbeitsformate wie z.B. IOP-Arbeitskreise.
2.3.2.1 Interessierte können die Bewerbung zur Aufnahme in den IOP-Expertenkreis mittels des bereitgestellten Formulars über die Wissensplattform beim KIG einreichen.
2.3.2.2 Das KIG prüft die Bewerbung innerhalb von maximal vier Wochen auf Erfüllung der notwendigen Kriterien (siehe Anlage 5.1) und legt die entsprechend qualifizierten Bewerbungen dem Expertengremium zur Einsicht vor.
2.3.2.3 Innerhalb von maximal zwei Wochen nach Einsichtnahme in die qualifizierten Bewerbungen fällt das Expertengremium eine Entscheidung durch Mehrheitsabstimmung im Einvernehmen mit dem KIG über eine Aufnahme in den IOP-Expertenkreis.
2.3.2.4 Das KIG informiert die Expertin oder den Experten über die Ernennung innerhalb von maximal zwei Wochen nach dem vorliegenden Beschluss des Expertengremiums.
2.3.2.5 Bei Ablehnung der Expertin oder des Experten informiert das KIG ebenfalls innerhalb von maximal zwei Wochen nach dem vorliegenden Beschluss des Expertengremiums mit einer Begründung der Ablehnung.
2.3.2.6 Binnen vier Wochen nach der Ernennung zum Mitglied des IOP-Expertenkreises ergänzt das KIG die Mitgliedsliste des IOP-Expertenkreises auf der Wissensplattform um die notwendigen Angaben des Neumitglieds. Das Neumitglied ist gleichzeitig verpflichtet, binnen drei Wochen nach der Ernennung das persönliche Expertenprofil für die Veröffentlichung auf der Wissensplattform mit den notwendigen Angaben zu befüllen. Das KIG prüft die angegebenen Daten und veröffentlicht sie auf der Wissensplattform. Sollte Änderungsbedarf an dem Profil bestehen, informiert das KIG die Expertin oder den Experten verbunden mit der Aufforderung, die Änderungen durchzuführen. Auch ist das Neumitglied verpflichtet, proaktiv das Profil zu pflegen, sollten die Angaben nicht mehr aktuell sein (z. B. Wechsel der assoziierten Organisation).
2.3.2.7 Die Aufnahme in den IOP-Expertenkreis ist auf eine Dauer von sechs Jahren begrenzt. Nach Ablauf der sechs Jahre holt das KIG bei dem Mitglied eine Rückmeldung in Textform ein, ob eine Fortführung der Mitgliedschaft oder ein Austritt gewünscht ist. Bei Wunsch auf Fortführung verbleibt das Mitglied nach Mehrheitsentscheidung des Expertengremiums im Einvernehmen mit dem KIG im IOP-Expertenkreis.
Austritt von Mitgliedern des IOP-Expertenkreises
2.3.2.8 Expertinnen und Experten können auf eigenen Wunsch aus dem IOP-Expertenkreis austreten; hierüber informiert die Expertin oder der Experte das KIG schriftlich. Der Austritt wird zum Ende des Folgemonats wirksam; maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Austrittsmitteilung bei dem KIG.
2.3.2.9 Expertinnen und Experten müssen dem KIG den Fall eines Wechsels der assoziierten Organisation anzeigen und können durch das KIG prüfen lassen, ob sie und ihr neuer Arbeitgeber Voraussetzungen wie das Kriterium für Gruppenzugehörigkeit für eine Mitgliedschaft im IOP-Expertenkreis weiterhin erfüllen. Ist keine Prüfung gewünscht, endet für die Expertin oder den Experten die Mitgliedschaft im IOP-Expertenkreis.
2.3.2.10Bei Prüfung mit positivem Ergebnis verbleibt die Expertin oder der Experte im IOP-Expertenkreis und es erfolgt eine Anpassung des Expertenprofils. Bei Prüfung mit negativem Ergebnis endet die Mitgliedschaft im IOP-Expertenkreis zum Zeitpunkt des Wechsels der assoziierten Organisation der Person; liegt der Wechsel der assoziierten Organisation in der Vergangenheit, so endet die Mitgliedschaft unverzüglich. Die Wirksamkeit der Beschlussfassungen, an denen das Mitglied mitgewirkt hat, bleibt davon unberührt.
2.3.2.11 Mit dem Austritt aus dem IOP-Expertenkreis wird zeitgleich die Mitwirkung in IOP-Arbeitskreisen und der Zugriff auf Dokumentationsplattformen (bspw. Confluence) beendet. Ausgetretene Expertinnen und Experten werden durch das KIG aus dem E-Mail-Verteiler des IOP-Expertenkreises entfernt. Das KIG entfernt den Eintrag zu dem ausgetretenen Expertinnen und Experten binnen zwei Wochen nach Austritt aus der Übersicht auf der Wissensplattform. Das Expertenprofil wird deaktiviert.
2.3.2.12 Eine Wiederaufnahme der Expertin oder des Experten in den IOP-Expertenkreis nach Austritt auf eigenen Wunsch ist möglich.
Ausschluss von Mitgliedern des IOP-Expertenkreises
2.3.2.13 Sollten Mitglieder des IOP-Expertenkreises grobe Verstöße begehen oder sollte nachträglich Kenntnis von einem wesentlichen Interessenkonflikt erlangt werden, so kann das Kompetenzzentrum in Abstimmung mit dem Expertengremium den Ausschluss des Mitgliedes aus dem Expertenkreis initiieren. 2.3.2.14 Dem Mitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Begründung für den Ausschluss erfolgt in Textform und muss die konkreten Gründe klar benennen sowie darlegen, warum über die Abwahl abgestimmt werden soll.
2.3.2.15 Sollte sich das KIG für einen Ausschluss des Mitgliedes entscheiden, ist dieser in Textform unter Nennung der Gründe mitzuteilen. Das KIG leitet die Maßnahmen analog zum Austritt gemäß Absatz 2.3.2.11 ein. Die Wirksamkeit der Beschlussfassungen, an denen das Mitglied mitgewirkt hat, bleibt davon unberührt; für die Beschlussfassungen entrichtete Aufwandsentschädigungen sind dem KIG herauszugeben.
2.3.2.16 Das ausgeschlossene Mitglied hat die Möglichkeit, sich erneut für eine Mitgliedschaft im Expertenkreis zu bewerben; bei groben Verstößen frühestens 36 Monate nach dem Wirksamwerden des Ausschlusses.