Werden Sie Teil des Expertenkreises

Seit dem 1. Januar 2022 können Sie sich über das bereitgestellte Formular auf der Wissensplattform des Kompetenzzentrums für Interoperabilität (ehemals Koordinierungsstelle) für die Aufnahme in den IOP-Expertenkreis bewerben. Die Mitgliedschaft im IOP-Expertenkreis ist auf sechs Jahre begrenzt. Eine erneute Bewerbung und Aufnahme sind möglich, indem der Bewerbungsprozess wiederholt wird.

Die Expertin oder der Experte muss die Kriterien nach Anlage 5.1 der Geschäfts- und Verfahrensordnung erfüllen, um in den Expertenkreis aufgenommen zu werden. Die Kriterien setzen sich insbesondere aus drei Bereichen zusammen:

  1. Zugehörigkeit zu einer der gesetzlich vorgegebenen Gruppen (§ 4 Absatz 4 GIGV)

  2. Berufserfahrung in relevanten Fachbereichen

  3. Zusätzliche Kriterien

Gesetzlich vorgegebene Gruppen:

1. Anwenderinnen und Anwender informationstechnischer Systeme, insbesondere die Gesellschaft für Telematik und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen,

2. für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgebliche Bundesverbände aus dem Bereich innovativer Technologien im Gesundheitswesen,

3. Länder,

4. fachlich betroffene nationale und internationale Standardisierungs- und Normungsorganisationen,

5. Verbände, insbesondere der Spitzenverband Bund der Krankenkassen,

6. fachlich betroffene Fachgesellschaften des Gesundheitswesens sowie

7. wissenschaftliche Einrichtungen und Patientenorganisationen.

Berufserfahrung:

Die Expertin oder der Experte verfügt über Fachwissen in Form von mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in Vollzeitbeschäftigung in den Bereichen Gesundheitsversorgung sowie Informationstechnik und Standardisierung im Gesundheitswesen (§ 4 Absatz 2 GIGV). Näheres unter Anlage 5.1.

Zusätzliche Kriterien:

Die Expertin oder der Experte muss zusätzlich Nachweise erbringen, zum Beispiel über die Mitwirkung in Standardisierungsorganisationen, die praktische Erfahrung im medizinischen Innovationsmanagement in der Versorgung, die Veröffentlichung relevanter Publikationen oder den Studienabschluss in relevanten Fachbereichen. Näheres unter Anlage 5.1.

 

Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität (KIG) prüft die Bewerbung innerhalb von maximal vier Wochen auf Erfüllung der notwendigen Kriterien (siehe Anlage 5.1) und legt die entsprechend qualifizierten Bewerbungen dem Expertengremium zur Einsicht vor.
Innerhalb von maximal zwei Wochen nach Einsichtnahme in die qualifizierten Bewerbungen fällt das Expertengremium einen Beschluss über eine Aufnahme in den IOP-Expertenkreis. Das KIG informiert Sie über die Aufnahme innerhalb von maximal zwei Wochen nach dem vorliegenden Beschluss des Expertengremiums.

Bei Ablehnung der Expertin oder des Experten wird diese oder dieser ebenfalls innerhalb von maximal zwei Wochen nach dem vorliegenden Beschluss des Expertengremiums mit einer Begründung der Ablehnung vom KIG informiert. Mit der Bestätigung der Expertin oder des Experten erfolgt binnen vier Wochen die Neuaufnahme in den IOP-Expertenkreis auf der Wissensplattform.

Die neue Expertin oder der neue Experte stellt binnen drei Wochen die Veröffentlichung ihres oder seines Profils in der Wissensplattform sicher und ist verpflichtet, dieses dauerhaft zu pflegen. Das KIG prüft die Veröffentlichung des Profils und die darin enthaltenen Informationen. Sollte Änderungsbedarf an dem Profil bestehen, informiert das KIG die Expertin oder den Experten verbunden mit der Aufforderung, die Änderungen durchzuführen.

Jetzt bewerben

Wir möchten den Bewerbungsprozess für Sie so schlank wie möglich halten.

Bitte teilen Sie uns im Kontaktformular folgende Informationen mit:

  • Gruppenzugehörigkeit nach § 4 Absatz 4 GIGV
  • Gewünschter Kontaktkanal
  • linkedIn / xing Profil (falls vorhanden)
  • Stichpunktartige Auflistung der folgenden Informationen
    • Ihr aktueller Arbeitgeber
    • die Organisation, die Sie in den Expertenkreis entsendet bzw. ihnen die Mitgliedschaft genehmigt
    • relevanten Berufserfahrung (jedoch mindestens die letzten 3 Jahre)
    • Ausbildung
    • fachbezogene Weiterbildung
    • ggf. Mitwirkung an Standardisierungsvorhaben innerhalb anerkannter Standardisierungsorganisationen
    • ggf. praktischer Erfahrungen im medizinischen Innovationsmanagement in der Versorgung, Pflege oder Forschung oder Veröffentlichung relevanter Publikationen

Bitte beachten Sie, dass wir im Bedarfsfall weitere Unterlagen (insbesondere Nachweise zur Prüfung der Gruppenzugehörigkeit) über Ihren gewünschten Kontaktkanal anfordern.

Hinweis:

Bitte unterstützen Sie uns aktiv nach dem Absenden Ihrer Bewerbung. Sollten Sie auf Ihre Nachricht/Bewerbung innerhalb von 10 Tagen keine Antwort von uns erhalten haben, wenden Sie sich bitte an KIG[at]gematik(dot)de.