Übergang in die nächste Arbeitsperiode des Interop Councils

Am 01. Dezember 2021 ernannte die Koordinierungsstelle im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit sieben Expert:innen für die 18-monatige initiale Besetzung des Expertengremiums. Dieses vereint langjährige Expertise und Vielfalt als Gruppe.

Nun steht der Übergang in die neue Arbeitsperiode an:

  • Die gesetzliche Grundlage ist die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV).

  • Die Dauer für die nächste Arbeitsperiode des Interop Councils beträgt drei Jahre.

Ziel: Vereinigung von Expertise und Erfahrungen aus der Medizin, Medizininformatik und der Wissenschaft sowie der Anwender, Verbände und Industrie.

Für die kommende Arbeitsperiode wurde eine Vorschlagsliste mit Kandidatinnen und Kandidaten erstellt, die als Vertretung einer der sieben zu beteiligenden Stakeholdergruppen Mitglieder im Expertenkreis sind. Diese Wahlliste war die Basis für die geheime Wahl des Interop Councils:

Gruppe

Name

Vorname

1) Anwender informationstechnischer Systeme, insbesondere die gematik GmbH und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

Scholz

Jakob

Wahle

Laila

Diehl

Anke

2) für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgebliche Bundesverbände aus dem Bereich innovativer Technologien im Gesundheitswesen

Lüttmann

Sven

Kallenberg

Rudi

Heckmann

Simone

3) Bundesländer

Hartz

Tobias

Suelmann

Christian

Jedamzik

Siegfried

4) fachlich betroffene nationale und internationale Standardisierungs- und Normungsorganisationen

Heitmann

Kai

Pantazoglou

Elisabeth

Thun

Sylvia

5) Verbände, insbesondere der Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Treinat

Lars

Lüdemann

Sascha

Degner

Ralf

6) fachlich betroffene Fachgesellschaften des Gesundheitswesens

Müller-Wieland

Dirk

Wesselmann

Simone

Studzinski

Jörg

7) wissenschaftliche Einrichtungen und Patientenorganisationen

Ammon

Danny

von Kalle

Christof

Sedlmayr

Martin

Die Wahl fand geheim und anonym statt. Wahlberechtigt waren die Mitglieder des aktuellen Interop Councils.

Mit einem Quorum von mind. 5 von 7 Stimmen wurde als Wahlergebnis eine Wiederwahl der bestehenden Zusammensetzung der sieben Mitglieder erzielt. 

Bei der Arbeitssitzung am 5.7.2023 hat das Interop Council Prof. Dr. Sylvia Thun mit 7 von 7 Stimmen zur Vorsitzenden für die neue Arbeitsperiode gewählt.

Prof. Dr. Martin Sedlmayr wurde ebenfalls einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Interop Councils gewählt. Mit der unterstützenden Rolle soll nach der initialen Besetzung und Aufbauphase nun eine noch breitere Aufstellung erfolgen, um das vielfältige Spektrum der anstehenden Aufgaben erfolgreich zu meistern.

Zusammensetzung in der zweiten Arbeitsperiode

Portrait

Dr. Anke Diehl

Fachgruppe: Anwender

Chief Transformation Officer (CTO) und leitet die Stabsstelle Digitale Transformation an der Universitätsmedizin Essen, Ärztin mit einem Master in Management von Gesundheits-einrichtungen, Konsortialführerin des KI-Spitzenclusters „SmartHospital.NRW“.

Portrait

Simone Heckmann

Fachgruppe: Industrie

Geschäftsführerin der Gefyra GmbH, Medizininformatikerin, schult und berät Unternehmen bei der Umsetzung des HL7 FHIR®-Standards, Leitung Technische Komitee für FHIR® und Mitglied des Vorstandes von HL7 DE.

Portrait

Prof. Dr. Siegfried Jedamzik

Fachgruppe: Bundesländer

Professor für Informatik in der Gesundheitswirtschaft an der Technischen Hochschule Deggendorf, Mediziner und ambulant praktizierender Kardiologe, Geschäftsführer der Bayerischen TelemedAllianz.

Portrait
Vorsitz

Prof. Dr. Sylvia Thun

Fachgruppe: Standardisierungs- und Normungsorganisationen

Universitätsprofessorin für Digitale Medizin und Interoperabilität am Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIH), approbierte Ärztin sowie Ingenieurin für biomedizinische Technik.

Portrait

Ralf Degner

Fachgruppe: Verband

Leiter des Teams Digital Office, welches die TK unter anderem in allen Fragen der Digitalisierung unterstützt. Hier war er u.a. für die Einführung der ePA in der TK verantwortlich.

Portrait

Jörg Studzinski

Fachgruppe: Fachgesellschaften

Projektleiter für Digitalisierung im Verbund der AGAPLESION Mitteldeutschland, Studienabschluss (M.A.) der Universität Leipzig mit Schwerpunkt auf empirischer Kommunikationsforschung.

Portrait
stellv. Vorsitz

Prof. Dr. Martin Sedlmayr

Fachgruppe: Wissenschaftliche Einrichtungen

Professor für Medizinische Informatik an der TU Dresden, CDIO des Bereichs Medizin der TU Dresden und Direktor des Zentrums für Medizinische Informatik der Hochschul-medizin Dresden, verantwortlich für die strategische Weiter-entwicklung im Bereich der Digitalen Medizin.

Q&A

Der Ablauf und die Rahmenbedingungen der Wahl sind in der Geschäfts- und Verfahrensordnung der Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen gemäß §3 GIGV festgehalten.

Die Koordinierungsstelle ist dazu verpflichtet, mindestens vier Wochen vor Ende der Amtszeit des Interop Councils nach § 4 Absatz 4 GIGV den Nominierungsprozess unter der Sicherstellung der Berücksichtigung aller sieben Gruppen gemäß § 5 Abs. 4 GIVG einzuleiten.

Nach dem Nominierungsprozess für das Interop Council findet eine geheime Wahl statt, wobei nur die Mitglieder des noch amtierenden Interop Councils wahlberechtigt sind. Die Kandidatur erfordert mindestens drei Befürworter aus den Kreisen derer mit Vorschlagsrecht und muss schriftlich binnen zwei Wochen nach Einleitung des Nominierungsprozesses unter Angabe der Gruppe auf Basis der GIGV an die Koordinierungsstelle gemeldet werden.

Im Nachgang wird während der konstituierenden Sitzung der neuen Arbeitsperiode des Interop Councils der Vorsitz gewählt.

Jedes Mitglied des Interop Councils kann jeweils zwei Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Die Koordinierungsstelle und das Bundesministerium für Gesundheit können ergänzend oder davon abweichend Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Auf Basis dieser Vorschlagsliste wird eine Wahlliste erstellt mit insgesamt 21 Kandidatinnen und Kandidaten (3 pro Gruppe). Diese Wahlliste ist die Basis für die geheime Wahl des neuen Interop Councils.

Die Bedingung für eine Kandidatur und Wahl als Mitglied des Interop Councils ist die Zugehörigkeit zum IOP-Expertenkreis.

Die Koordinierungsstelle ist aus diesem Grund dazu verpflichtet, alle Mitglieder des IOP-Expertenkreises und des Interop Councils über den Prozess des Übergangs und den Wahltermin vorzeitig zu informieren.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des noch amtierenden Interop Councils. Diese haben für jede der Wahllisten eine Stimme.

Das Interop Council wird weiterhin zusammen mit der Koordinierungsstelle die notwendigen Weichen für mehr verbindliche und international anerkannte Standards im deutschen Gesundheitswesen stellen. Dafür werden gemeinsam sektorenübergreifend die relevanten Hürden für Versorgung, Public Health und Forschung identifiziert und die Erkenntnisse in ein stetig wachsendes Arbeitsprogramm überführt.

Die derzeitigen Arbeiten des aktuellen Interop Councils werden fortgeführt, wobei die gewählten Mitglieder eine persönliche Note je nach Stakeholdergruppe während ihrer Amtszeit einbringen. Hierbei ist der Wunsch nach Kontinuität bei allen Beteiligten zu spüren. Der Fokus liegt daher auf der weiteren Bearbeitung der aufgesetzten IOP-Roadmap.

Die weitere Ernennung des Interop Councils nach der initialen Besetzung erfolgt für eine Arbeitsperiode von drei Jahren. Mitglieder können maximal für zwei Arbeitsperioden Teil des Interop Councils sein.

Der Vorsitz wird durch die ordentlichen Mitglieder des Interop Councils zu Beginn der neuen Arbeitsperiode gewählt. Es werden Vorschläge für den Vorsitz und die Stellvertretung eingereicht. Auf der konstituierenden Sitzung zum Start der neuen Arbeitsperiode wird der Vorsitz offiziell gewählt. Die konstituierende Sitzung wird als reguläre Arbeitssitzung des Interop Councils durchgeführt. Alle Ergebnisse dieser Sitzung werden im Nachgang öffentlich zur Verfügung gestellt. Die Sitzung selbst findet ausschließlich im Kreise des Interop Councils statt.