Die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) und die Geschäfts- und Verfahrensordnung (GVO) bilden gemeinsam das Rückgrat für die Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen. Diese Verordnungen schaffen die Grundlage für transparente und effiziente Prozesse, die notwendig sind, um den Austausch von Gesundheitsdaten sicher und nahtlos zu gestalten. Die GIGV stellt den rechtlichen Rahmen bereit, während die GVO die spezifischen operativen Standards und Verfahren definiert. Gemeinsam fördern sie Innovation und verbessern die Versorgungsqualität. Erfahren Sie hier, wie diese Regelwerke zusammenwirken und welche Rolle sie für die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen spielen.
Unsere Basis
Gesetzliche Grundlage
Hintergrund
Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) bei der Gesellschaft für Telematik hat sich eine Geschäfts- und Verfahrensordnung (GVO) gegeben. Diese basiert auf § 385 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) angepasst wurde, sowie auf § 18 der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV). Die GIGV bietet den rechtlichen Rahmen für die Interoperabilität im Gesundheitswesen, indem sie grundlegende Anforderungen und Standards festlegt, die einen sicheren Datenaustausch ermöglichen. Aufbauend auf der GIGV definiert die GVO die operativen Prozesse zur Umsetzung dieser Standards.
Geschäfts- und Verfahrensordnung
Die Geschäfts- und Verfahrensordnung (GVO) des Kompetenzzentrums für Interoperabilität im Gesundheitswesen bildet die Grundlage für die wesentlichen Prozesse und Strukturen, die zur Förderung der Interoperabilität im Gesundheitswesen notwendig sind. Aufbauend auf der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) legt die GVO die operativen Abläufe und Verfahren fest, die zur Implementierung dieser Standards erforderlich sind. Sie definiert, wie Spezifikationen entwickelt, bewertet und verbindlich festgelegt werden, um die technische, syntaktische und semantische Interoperabilität von IT-Systemen im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Gemeinsam schaffen die GIGV und die GVO einen koordinierten und transparenten Rahmen, der es den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen ermöglicht, effizient zusammenzuarbeiten und innovative Lösungen zu entwickeln. Diese Verordnungen tragen entscheidend dazu bei, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.
Struktur und Organisation
Die GVO etabliert eine klare Struktur für das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) und seine verschiedenen Gremien. Das KIG ist zentral für die Koordination und Umsetzung der in der GVO festgelegten Aufgaben verantwortlich. Es arbeitet eng mit dem Expertengremium (Interop Council) zusammen, das aus Vertretern verschiedener Stakeholder-Gruppen besteht und als beratende und entscheidende Instanz fungiert. Der IOP-Expertenkreis ergänzt diese Struktur durch die Bereitstellung spezialisierter Expertise in verschiedenen Bereichen der Interoperabilität. Diese Organisation ermöglicht eine effektive Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung, um die Interoperabilität im Gesundheitswesen voranzutreiben.
Prozesse und Verfahren
Die GVO beschreibt detailliert die operativen Prozesse, die notwendig sind, um die Interoperabilität im Gesundheitswesen zu fördern. Dazu gehören:
- Meldung von Interoperabilitätsproblemen
- Identifikation und Priorisierung von Bedarfen
- Beauftragung Dritter
- Aufnahme, Empfehlung und Verbindlichmachung von Standards
Konformitätsbewertung und Zertifizierung
Ein wichtiger Bestandteil der GVO ist die Konformitätsbewertung von IT-Systemen im Gesundheitswesen. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Systeme die vorgegebenen Standards und Anforderungen erfüllen, bevor sie genutzt oder verkauft werden dürfen. Die Überprüfung umfasst folgende Schritte:
- Prüfung der Standards
- Zertifizierung
- Regelmäßige Überprüfung der Systeme bei Updates oder Änderungen